Preselection Von Ticketplattformen häufig angewendet, aber unzulässig

Guide • 9. Oktober 2026

Der K-Tipp, führende Schweizer Konsumentenzeitschrift, berichtet regelmässig über Themen, die für Konsumenten relevant sind – so auch kürzlich über unfaire Praktiken von Ticketplattformen.

Preselection beim Ticketkauf

Oft werben Ticketplattformen mit besonders attraktiven Gebührenmodellen. Doch wie erzielen sie dennoch ihren Profit? Wie der K-Tipp aufdeckt, geschieht dies häufig über Voreinstellungen im Warenkorb, die vielen Ticketkäufern in der Eile gar nicht auffallen.

Das Prinzip dieser Methode

Wenn Tickets für beliebte Veranstaltungen innerhalb weniger Minuten ausverkauft sind, muss es im Checkout schnell gehen. Oft bemerken Käufer erst im Nachhinein oder gar nicht, dass der Endbetrag höher ist als der ursprünglich angegebene Ticketpreis.

Dahinter steckt die zwar weit verbreitete, aber unfaire Methode der Preselection. Dabei sind im Bestellprozess bereits Häkchen für kostenpflichtige Zusatzleistungen vorausgewählt. Wer diese Extras nicht möchte, muss das Häkchen bewusst abwählen. Oft geht es um die folgenden Zusätze:

  • Ticketversicherung
  • Spendenbeitrag
  • Kostenpflichtiger Postversand

K-Tipp deckt auf

Der K-Tipp-Bericht macht deutlich, dass etablierte Portale wie Ticketcorner, Ticketmaster oder Eventfrog auf genau solche Voreinstellungen setzen.

Beispiel Eventfrog: Ein Ticket kostet 35 Franken, doch durch automatisch gesetzte Häkchen für eine Versicherung à CHF 1.65 und einen freiwilligen Beitrag à CHF 5.60 erhöht sich der Preis, ohne dass die Kundschaft aktiv etwas ergänzt. Bei Ticketmaster zum Beispiel wird im Warenkorb der standardmässig aktivierte Ticketschutz à CHF 6.40 dazugebucht. Und wer bei Ticketcorner ein Ticket kauft, muss bewusst anklicken, dass auf den Postversand à CHF 6.90 verzichtet wird.

Was sagt das Gesetz?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stellt klar: Preselection verstösst gegen die Preisbekanntgabeverordnung.

Freiwillige Zusätze müssen von Konsumenten aktiv hinzugefügt werden. Ein Kästchen mit einem vorausgewählten Haken, der manuell entfernt werden muss, ist unzulässig, da sich der Endpreis ohne aktives Zutun der Kundschaft erhöht.

Das Seco überprüft die Praxis der betroffenen Ticketportale nun und leitet erforderliche Schritte ein.

Das Opt-in-Prinzip bei TicketPlus

Bei TicketPlus gehen wir aus Überzeugung einen anderen Weg. Wir glauben, dass eine faire Customer Journey und ehrliche Partnerschaften die Grundlage für nachhaltigen Erfolg bilden.

Gegenüber Ticketkäufern verzichten wir bewusst auf das automatische Hinzufügen von Extras wie z. B. der Ticketversicherung. Solche Zusätze werden niemals per default aktiviert und folgen klar dem Opt-in-Prinzip. Der Preis, der zu Beginn angezeigt wird, entspricht stets dem tatsächlichen Preis im Checkout.

Genauso halten wir es gegenüber unseren direkten Kunden, den Veranstaltern: Auch die Veranstalterseite entscheidet jederzeit selbst und bewusst, ob bestimmte Zusatzleistungen gebucht werden sollen. Es gibt keine versteckten Gebühren, keine unbemerkt eingeplanten Abos und keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung.

Fazit

Versteckte Zusatzkosten und unbemerkte Warenkorb-Aufschläge bleiben nicht weiter unbemerkt – das verdeutlicht der Artikel von K-Tipp. Für Veranstalter bedeutet das: Wer auf eine transparente Ticketplattform setzt, schützt nicht nur den eigenen Ruf, sondern baut nachhaltiges Vertrauen beim Publikum auf. Bei TicketPlus garantieren wir ehrliches Opt-in auf allen Ebenen – damit der Ticketkauf für alle Beteiligten fair, klar und stressfrei bleibt.